Neue Übergangsregelung für Funkzeugnisse

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jan himp

Neue Übergangsregelung für Funkzeugnisse

Beitrag von jan himp » Fr 7. Dez 2007, 14:23

Weitere Übergangsregelung ist in Sicht

Köln, den 4. Dezember 2007. In einem Gespräch mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) wurde Einigkeit darüber erzielt, dass es einer weiteren Übergangsregelung bedarf, bis der angestrebte Durchdringungsgrad mit Funkzeugnissen erreicht ist. Bislang verfügen nach Angaben der Charterbranche lediglich rund 50% der Charterskipper im Seebereich über ein Funkzeugnis. Wie genau diese Übergangsregelung aussehen kann, wird derzeit durch das BMVBS geprüft. Eine Lösung soll jedoch bis zum Beginn der Wassersportsaison 2008 gefunden werden.
„Wir danken dem BMVBS für die Bereitschaft, einer weiteren Übergangsregelung zuzustimmen. Ohne diese Regelung befürchten wir eine Abwanderung der Kunden ins benachbarte Ausland. Dies würde die Existenz der Charterbetriebe in Frage stellen. Wir sind zuversichtlich, dass wir die Anzahl der Funkzeugnisinhaber durch unterstützende Maßnahmen innerhalb dieser Frist bedeutend erhöhen können.“, kommentierte Reinhardt Klemme, der Vorsitzende des Arbeitskreises Charterboot (AKC) die angekündigte Übergangsregelung.
Sowohl maritime Wirtschaft als auch das BMVBS halten es unter Sicherheitsaspekten für sinnvoll, auch im nicht ausrüstungspflichtigen Bereich unter 12 m Bootslänge die freiwillige Ausrüstung der Yachten mit Funkanlagen beizubehalten. Dies wäre möglich, falls ein akzeptabler Prozentsatz der Skipper über ein Funkzeugnis verfügt. Die Charterbranche hat zugesagt, den zusätzlichen Übergangszeitraum zu nutzen, um ihre Kunden zum Erwerb des Funkzeugnisses zu motivieren und hierin aktiv zu unterstützen.


Quelle: AGFS
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