Messbrief - Neptun 22

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tv195

Messbrief - Neptun 22

Beitrag von tv195 » Mo 26. Mär 2007, 11:14

Hallo Leute,

ich spiele mit dem Gedanken meine Neptun 22 (BJ. 1971/ Nr. 699) vom österreichischen Süßwasser in die Adria zu verlegen. Dazu bräuchte ich neben 1000 anderen Dingen einen Seebrief, den ich aber erst bekomme, wenn ich einen Messbrief habe.
Jetzt wollte ich mal fragen, hat jemand von euch vielleicht einen Neptun 22 Messbrief (Miglitsch Version, kein Backdecker) eingescannt oder so, damit ich mir mal anschauen könnte was da alles für Daten rein müssen?
Besten Dank und lg,
Chris
jan himp

Messbrief = Seeschein = Bootsschein?

Beitrag von jan himp » Mo 26. Mär 2007, 12:01

Hallo Chris,

es ist kaum anzunehmen, daß es für die Miglitsch einen Meßbrief gab.

Ich weiß auch nicht, wie das bei Euch geregelt ist.

Bei uns läuft das wie folgt:

Von einem Verband einen internationalen Bootsschein schicken lassen, der nach den bekannten Daten und unter Einbeziehung des Kaufvertrages als Eigentumsnachweis erstellt wird.

Der Schein gilt dann, ausgenommen für Frankreich, für den Grenzverkehr.
Flaggenzertifikat geht natürlich auch.

Wichtig ist heute, daß auch die früher von den Voreignern gezahlte MWSt nachweisbar ist, bzw. das Boot vor Einführung der Toleranzzeit vom Ersteigner gekauft ist.

Dafür interessiert sich aber nur der Zoll. Wenn das Boot alt aussieht, wird Baujahr 1971 geglaubt. Einige von uns haben aber eben Schiffe, die vom Zustand her eine Einstufung Richtung 2001 vortäuschen.

Die nicht gezahlte MWSt. wäre für die Kraoten, die ja gentechnisch ein räuberisches Bergvolk sind, ein Anreiz zur Abzocke, obwohl das Boot weiter unter österr. Flagge fährt.
Wie lange ein Boot durchgehend in einem anderen Land liegen darf, ist
unterschiedlich geregelt.

Der schlimmste Fall:
Freunde von uns haben in Kroatien von einem Österreicher ein großes Boot gekauft, welches nach 1986 gebaut ist.

Das Schiff wird auf DL umgeflaggt und der Verkäufer kann die MWSt
nicht nachweisen, weil er das Gerät mit Negergeld bezahlt hat.
Der Bootshändler hat auch keine Unterlagen mehr über den Vorgang.

Der deutsche Staat will nun bei der Einfuhr nach DL 19% MWSt kassieren. Die Forderung besteht sogar zu Recht.

Z.Zt. läuft eine Klage, aus der der Verkäufer nur herauskommt, wenn er dem neuen Eigner den Ausgleich zahlt.

Wenn Du den Kaufvertrag hast, das Baujahr und der Erstkauf dokumentiert sind, also kein Problem.


Viele Grüße

Rolf
MobyDick

Beitrag von MobyDick » Mo 26. Mär 2007, 21:20

Servus Chris,

Rolf hat das umfassend erklärt.

Einen Messbrief braucht man nur, wenn man mit seinem Schiff an einer
Klassenregatta teilnehmen will.

Ich gehe davon aus, dass Du und Dein Schiff in Österreich zu Hause seid.

Ruf doch einfach bei Deinem Verband an.

Es müsste genauso wie in Deutschland der internationale Bootsschein,
das Dokument sein, dass Du brauchst.

Den internationalen Bootsschein bekommt man in Deutschland nur, wenn
man einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) hat.

Die Daten meiner Neptun (Nr. 857), welche im internationalen Bootsschein eingetragen sind,
kann ich gerne ins Forum stellen, denn die Daten müssten die gleichen sein.

Übrigends, meine Neptun ist laut DSV-Register Baujahr 1971.

Da haben die in diesem Jahr ganz schön rangeklotzt. :shock:

Viele Grüße

Robert
tv195

danke

Beitrag von tv195 » Fr 30. Mär 2007, 18:29

Hi Leute,

vielen Dank für die Antworten. Was das Baujahr betrifft so ist es angeblich 1971 (laut Vorbesitzer), aber vielleicht waren die ja auch sehr produktiv damals.
Wegen dem Messbrief, habe ich folgendes gefunden - eine Stellungnahme eines Ziviltechnikers zu Messbrief und Seebrief in Österreich! Denke ich poste es mal hier, vielleicht hilft es ja auch anderen (siehe unten).

Und Robert, die Daten deines Neptun 22 Messbriefes hier im Forum wären natürlich super ;-) - Danke schon mal!

Hier die Stellungnahme von Stephan Helma am Mi 08 März 2006

zu finden unter: http://www.yachtrevue.at/forum/viewtopi ... f+seebrief

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Hallo miteinander!

Vielleicht kann ich beim Kampf durch den §-Dschungel und auch zur Klärung einiger der vielen Fragen beitragen. Als Ziviltechniker (ja, einer derer, die teuer werden können ) habe ich selbst fast täglich mit und gegen diese Problemen zu kämpfen.

Mitglied eines Clubs muss man nicht sein. Diese dürfen auch gar keine Messbriefe ausstellen, d.h. die Messbriefe, die von Clubs ausgestellt werden, dienen der segelverbandsinternen Vermessung für z.B. Regatten. Der "offizielle" Messbrief entspricht in etwa dem Typenschein beim Kfz. Wenn man diesen Vergleich weiterführt, dann würde der Seebrief dem Zulassungsschein entsprechen. Dieses Zweiergestirn an Urkunden wird vom Zulassungsbescheid und von der Ausrüstungsliste vervollständigt.

Diesen Messbrief dürfen in Österreich im Moment nur 5 Ziviltechniker (Richard Anzböck, Adolf Heidrich, Gerald Kreps, Richard Kuchar und ich) und zwei Klassifizierungsgesellschaften (Germanischer Lloyd, Bureau Veritas) ausstellen. Zur Preisgestaltung kann ich nur sagen, dass die meisten in einem ähnlichen Bereich liegen. Manche inkludieren aber ein zusätzliches Service, so erhalten z.B. all meine Kunden alle benötigten Formulare zur Einreichung des Seebriefs (ein bisschen Eigenwerbung darf doch sein, oder?). Die meisten Kollegen bieten auch das Service an, die Behördenwege zu übernehmen.

Die Messbriefe werden aufgrund von "Werftunterlagen" (so das Gesetz) ausgestellt. Da helfen Prospekte, Fotos, Pläne, Skizzen,... weiter. Oft haben wir schon für eine baugleiche Yacht einen Messbrief ausgestellt, dann geht es schneller.

Folgende Daten werden für die Ausstellung benötigt:

* Name und Adresse aller EignerInnen
* Länge, Breite, Tiefgang der Yacht bzw. Modell der Yacht
* Name und Adresse des Herstellers
* Baujahr
* Zugelassene Personenanzahl
* Motorhersteller, -leistung und -nummer

Sollte die ein oder andere Angabe fehlen, so ist das meist kein Problem.

Bei der Behörde (das ist die jeweilige Landesbehörde, in deren Bundesland der ordentliche Wohnsitz des/der Haupteigners/in liegt) muss man dann folgende Dokumente vorlegen:

* Antrag
* Staatsbürgerschaftsnachweis und Meldezettel aller EignerInnen
* Kaufvertrag + Zahlungsnachweis
* Aufteilung der Eigentumverhältnisse (bei mehreren EignerInnen)
* 2 Messbriefe
* ev. CE-Zertifikat
* ev. Entregistrierungsbestätigung (falls die Yacht in einem offiziellen ausländischen Register eingetragen war)

Zur bereits angesprochenen CE-Zertifizierung: Diese ist verpflichtend, wenn man die Yacht in EU-Gewässern betreiben will und die Yacht nach dem 16.Juni 1998 im EU-Raum "in Verkehr" gebracht, d.h. erstmalig in Betrieb genommen, wurde. Andernfalls enthält der Seebrief einen Vermerk: "Nicht zur Verwendung in der EU zugelassen."

Seit einer Novelle im letzten Sommer sind zwei wichtige Änderungen umgesetzt worden:
1) Der Seebrief wird für eine Zeit von 10 Jahren ausgestellt.
2) Jede Yacht erhält eine Zulassungsnummer. Ein ev. gewünschter Bootsname kann - aber muss nicht - daran angehängt werden.

Natürlich gibt es noch einige Feinheiten, aber dazu am besten einen Ziviltechniker oder die Klassifikationsgesellschaften - oder hier - fragen

Zum Unterschied Österreich - Deutschland: In Österreich erwirbt man das Recht, die österreichische Flagge führen zu dürfen (das erworbene Recht ist an die Pflicht gekoppelt, sie auch zu führen!). In Deutschland muss meines Wissens jeder deutsche Staatsbürger die deutsche Flagge führen. Also zwei komplett unterschiedliche Zugangsweisen, die auch die Unterschiede in den Dokumenten erklären.

Zur Mehrwertsteuer: Bei der Zulassung wird nicht nach der bezahlten MwSt. gefragt. Das Problem kann dann auftreten, wenn man von den lokalen Behörden kontrolliert werden.

Hier noch ein paar Links:
Bundesministerium
Niederösterreich
Oberösterreich
und natürlich meine Homepage (aber die darf ich hier - glaub ich - nicht veröffentlichen).
Außerdem habe ich das offizielle Informationsblatt des Ministeriums angehängt. Dort finden sich sowohl die Adressen der Stellen, die die Messbriefe ausstellen dürfen, und der Landesbehörden.

Ich hoffe, ich habe ein wenig zur Klärung betragen können. Sollte es noch Fragen geben, einfach hier im Forum stellen. Ich werde versuchen, sie zu beantworten.

Viele Grüße
Stephan
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jan himp

Meßbrief gibt es nicht

Beitrag von jan himp » Fr 30. Mär 2007, 20:00

Hallo Chris,

Dein Boot ist vor 1986 gebaut, also ist die MWSt vorab nicht so relevant.
Kroatien ist auch nicht in der EU.

Wenn das Boot länger als 3 Jahre außerhalb der EU liegt, muß aber das Baujahr, oder die MWSt nachweisbar sein.
Bei der Neptun muß nur das Baujahr nachweisbar sein, weil erst ab 1986 die MWSt fällig wird.

Alternativ wird ein Stempel von Kap Horn, oder eine leere Bierdose von der Georg v. Neumayer-Station als Beweis anerkannt, dass man um die Welt segelt.

Wenn das Boot also dauernd in Kroatien liegt, einmal/Jahr nach Italien fahren und sich sehen lassen.

Die Sache mit dem CE ist evtl. ein österr. Problem.

CE heißt „Chineese Export“ und bedeutet, dass das Schiff nur zum Stegsegeln geeignet ist.
Auch GL erteilt das Zeichen nicht mehr, weil das Müll ist.

Da ich in den Frühstücksausschüssen selbst mitgewirkt habe, weiß ich,
was da abging. Vordringlich wurde da Selbstbereicherung betrieben.

Der Hersteller macht die Zertifizierung selbst, die Folgen haben wir ja schon vielfach beobachtet.

In der E-Technik kann bei seriösen deutschen Firmen eine höhere Sicherheit angenommen werden, wenn es sich um höherwertige Güter handelt.

Eine GL-Klassifikation ist immer anerkannt. Norske Veritas hat den gleichen Standard, allerdings haben die an einigen Stellen eine Schelle zu wenig. Beide garantieren aber, dass bei der Abnahme der Kiel noch dran war. Auch ein CE-Aufkleber setzt die Sicherheit dann nicht herab.

Die "Zivilen" sollten die Sache wie einen intern. Bootsschein behandeln, oder ein Flaggenzertifikat draus machen.

In DL gab es mal eine Klassenvereinigung, die hätten einen Meßbrief herausgegeben.

Ein schönes Wochende wünscht

der Rolf
tv195

merci!

Beitrag von tv195 » Di 3. Apr 2007, 14:38

Hallo und Danke für die ganzen Tipps!

Ja vorerst wird es wohl Kroatien bleiben, aber wer weiß vielleicht wage ich mich in ein paar Jahren ja doch an den Stempel von Kap Horn :wink:

Werde den Tipp mit dem Abstecher nach Italien aber beherzigen!
Lg,
Chris

PS: Gibt es eigentlich eine Möglichkeit das Baujahr meiner Neptun 22 (Segelnummer 699) genau zu bestimmen?
PS2: Robert falls du noch die Meßbrief Daten posten könntest, wäre das super!
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