Kommunikation in einer Flottille

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THM
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Re: Kommunikation in einer Flottille

Beitrag von THM » So 3. Okt 2021, 14:45

Wenn ein Amateurfunkgerät an Bord ist, das Boot keine Zuteilungsurkunde (ship station licence) hat und die Funke ein CE-Kennzeichen hat, darf die von jedermann als Empfänger genutzt werden. Sobald die Sendetaste gedrückt wird, ist allerdings eine Amateurfunklizenz erforderlich (Klasse 3 für 2m Band bis 10 W). Wenn man das auf echte Notfälle beschränkt, kann man sich auf defensiven Notstand berufen und muss auch keine Konsequenzen befürchten. Damit wäre man aus der Grauzone heraus. Plaudereien zwischen Schiffen bleiben damit aber illegal.

Das wäre meine (illegale) Meinung :Cool:
Thomas

Auf jeden Fall besser ist ein SRC + ship station licence :Daumen:
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Re: Kommunikation in einer Flottille

Beitrag von jan himp » So 3. Okt 2021, 19:39

Moin Thomas,

Deine Meinung ist nicht illegal.
Früher war noch eine Nummer vom BAPT drauf, oder eine FTZ-Nr. Bei Geräten für große Fahrt ist das noch.
CE (Chineese Export ist natürlich immer noch ein Witz. Da hat niemand die Geräte auf Nebenwellen oder Frequenzkonstanz geprüft.
Die benannte Stelle koset Geld und der Importeur hat keine Ahnung.

Die größte Anerkennung gibt es aber immer, wenn ich Kunden bei einer Projektbesprechung ein CE-Zeichen auf die Kaffeetasse klebe.
Kommt echt gut! :lol:
ehem. NEPTUN 20 Nr. 848

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Re: Kommunikation in einer Flottille

Beitrag von harry01 » So 3. Okt 2021, 20:39

Hi
Dazu ist anzumerken das Amateurfunkgeräte im Normalfall nur auf Amateurfunkfrequenzen Senden und Empfangen können.
Es gibt aber auch Geräte die umgebaut (aufgemacht) werden können.
Mit denen ist dann auch ein Notruf auf Kanal 16 möglich und der Empfang von DP 07 oder anderen Kanälen. Natürlich muss alles von kanal auf Frequenz umgerechnet werden. Dazu gibt es aber Frequenzlisten. Nur auf Duplexkanälen wird es schwierig sofern das Gerät keine frei programmierbare Sende/ Empfangs Ablage hat.
Gruß Harald
" Mia " : Neptun 27 FK / Dinett 8 PS AB im Schacht
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