Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

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Virus

Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von Virus » Fr 18. Jun 2021, 07:48

Moin,

vielleicht kennt sich ja jemand aus.
Wenn ich das Boot samt Trailer an jemanden verkaufe der mit einem FZG da ist welches nicht über die erforderliche Anhängelast von 2000Kg verfügt und ich händige ihm das Boot samt Trailer aus, bin ich dann mit in der Strafverfolgung/Haftung wenn irgendetwas passiert?
Einfache Kontrolle oder gar ein Unfall beispielsweise und der Trailer noch auf meinem Namen läuft. Bei LKW ist es ja wohl so.

Einem Bekannten der grad einen Duster gekauft hat (1500KG Zuglast) konnte ich den Unsinn grad ausreden.

Nach Arbeiten rund ums Haus und wieder mal "Rücken", meiner Frau geht es als ehemaliger Krankenschwester nicht besser, will ich ihr das "Mast stellen" und die Unbequemlichkeit eines Segelbootes in Zukunft ersparen. Es fällt mir unheimlich schwer, einige Versuche in der Richtung habe ich ja schon abgebrochen doch leider muss ich akzeptieren dass man nicht mit jedem neuen Jahr auf dem Kreuz fitter wird.
Nach zwei Jahren kein Bootsurlaub wegen Corona könnte mir die Trennung etwas leichter fallen, darum versuche ich es jetzt nochmal.

Gruß
Willy
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outdoor
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Re: Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von outdoor » Fr 18. Jun 2021, 08:27

Moin

bin zwar kein Anwalt, aber denke mir mal das mpsste wie bei mFahrzeug-Verkauf gehandhabt und somit geregelt sein.
D.h. mit Übergabe und Aushändigung der Papiere und damit Vollzug das Kaufabschlusses der neue Fahrzeugführer verantwortlich
und somit in der Haftung.
Beim Autoverkauf kannst Du ja auch die Kennzeichen etc. dran lassen und der neue Halter kann dann bis zu seinem Wohnsitz damit fahren.
Du bist ja dann auch aus der Haftung raus.

Würde dies aber explizit im Kaufvertrag vermerken, damit etwaigen Unklarheiten ausgeräumt sind.

PS: Schade, dass Du Dich mit dem Gedanken trägst den Kutter an den Nagel zu hängen.

fair winds
Norbert
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Re: Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von Virus » Fr 18. Jun 2021, 08:45

outdoor hat geschrieben: Fr 18. Jun 2021, 08:27

PS: Schade, dass Du Dich mit dem Gedanken trägst den Kutter an den Nagel zu hängen.

fair winds
Norbert
Der Gedanke schmeckt mir überhaupt nicht, daran habe ich auch noch zu knabbern aber meine Frau hat ihn sehr dankbar aufgenommen.

Willy,
der jetzt eine Runde Motorrad fährt um sich abzulenken.
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Re: Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von THM » Fr 18. Jun 2021, 14:54

Hallo Willi,
wie Norbert schon schrieb sollte im Kaufvertrag die Übergabe mit Uhrzeit dokumentiert sein. Ab da ist der Käufer verantwortlich. Beim Trailer mit grüner Nummer ist m.W. die Fuhre über das Zugfahrzeug versichert, es sei denn Du hast den Trailer separat versichert. Bei grüner Nummer ist der abgekoppelte Trailer ggf. über die Bootshaftpflicht versichert - das muss aber in der Police vermerkt sein.

Ich finde es ebenfalls schade, dass Du das Segeln aufgibst, kann es aber verstehen. Meine Stegnachbarn haben ihr Boot auch letzten Dienstag verkauft weil sie zu alt wurden und Boote gerade gut weggehen. Die neuen Besitzer sind aber fast in der gleichen Altersliga - bei manchen geht also noch was :tone: .

Gruß
Thomas
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Re: Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von Virus » Fr 18. Jun 2021, 15:30

Hi,

eben mit zwei rechtskundigen Personen "nicht" gesprochen, "nicht" weil sie keine Rechtsauskunft geben dürfen.

So lange der Trailer auf meinen Namen angemeldet ist, bin ich in der Pflicht die Vorschriften damit einzuhalten. Ihn einem auszuhändigen der ihn nicht ziehen darf, sei es weil er die dafür notwendige Pappe nicht hat oder weil er ihn mit seinem Auto nicht ziehen darf, ist egal.

Zu sagen "wusste ich nicht" kam der Satz, "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".


Segeln und Boot fahren ist kein Problem, so "rüstig" sind wir noch :D . Aber einladen, umladen, Mast stellen für 2x 14 Tage ist uns einfach zu viel geworden. Daheim beladen kann ich nicht weil der Trailer halt knapp bemessen ist, die Fahrt zu Anfang und Ende der Saison zu machen wäre nicht das Problem aber Liegeplatz nehmen und dann öfter nach Friesland zu juckeln fehlen Zeit und Lust.
Werde alles verkaufsfertig machen und dann schauen wir mal.

Gruß
Willy
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Re: Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von THM » Fr 18. Jun 2021, 15:49

Hallo Willi,
vielleicht muss man Haftung und Ordnungswidrigkeit trennen. Ich war von der Haftungsfrage ausgegangen weil das im Thementitel genannt ist. Wenn ein Ordnungshüter aktiv wird, geht die Anhörung erst einmal an den aktuellen Halter - also an Dich.

Das Ein-/Ausladen ist auch gerade mein Thema, da ich letzte Woche noch 200 kg Bleibarren gekauft habe und mein Boot jetzt vernünftig mit Ballast ausgestattet ist. Das Zeug jedes mal aus dem Kiel raus und wieder rein und im Zugfahrzeug verstauen mag mein Rücken auch nicht mehr. Deshalb werde ich jetzt auf einen 2,7 t Trailer umsteigen (mein Auto darf 2,5 t ziehen) und der Ballast bleibt zukünftig drin. Maststellen mach ich noch selber, könnte es aber von der Werft auf dem Gelände für ca. 100 € machen lassen.

Gruß
Thomas
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Re: Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von Virus » Fr 18. Jun 2021, 16:02

Hi Thomas,

einen größeren Trailer hätte ich damals kaufen sollen, jetzt für die Zeit die wir noch fahren würden, lohnt es nicht mehr. Da komme ich günstiger weg wenn ich ein Boot vor Ort miete. Wenn die Neptun weg ist schau ich mal nach einem Motorboot, dann aber so dass ich nur noch slippen oder kranem muss mich anschließend hinein begebe, den Motor starte und los fahre. :Daumen:

Willy
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Re: Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von Bremer » Fr 18. Jun 2021, 16:40

Hallo Willy,

wäre es denn keine Alternative, Dein Schiff einfach als Motorboot zu fahren, d.h. ohne den Mast zu stellen. Ich überlege das (bin etwa gleicher Jahrgang wie Du) für die Zeit, wenn mir das Maststellen und vielleicht auch das Segeln selbst zu viel wird. Derzeit macht es aber noch Spaß! Nach ein paar Jahren Motorbootfahren mit der Neptun wäre dann die Alternative für mich auch ein "richtiges" und altersgerechtes Motorboot. Aber um es darauf deutlich bequemer zu haben als auf unseren Neptuns, müsste man schon Einiges investieren, wobei sich dann wieder die Frage stellt, ob sich das lohnt. Alles gar nicht so einfach...
Viele Grüße
Wolfgang

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Re: Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von Bremer » Fr 18. Jun 2021, 16:45

Ein Freund von mir hat sich gerade einen neuen Segler, eine Noordkaper 32, gekauft. Er versucht mich zu überreden, mir eine Noordkaper 28 MOC zu kaufen. Das ist die Motorbootversion, sehr schön schiffig, aber leider auch sehr teuer. In der Größenordnung braucht man sich dann auch nicht mehr ums Slippen kümmern, sondern nur noch den "Kran anfordern".
Viele Grüße
Wolfgang

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Re: Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von Virus » Fr 18. Jun 2021, 17:31

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Als Motorboot waren wir schon zwei oder dreimal unterwegs. Ohne Kuchenbude, die mit Hubdach schlecht realisierbar ist und ständig quer zur Fahrtrichtung sitzend, ist nicht wirklich angenehm. Würde aber ca. 60-70Kg für andere Dinge frei machen, Ballast muss dann auch nicht viel an Bord.
Aber ohne Mast aufs Ijsselmeer?

Boh ey, (sacht man hier so wenn man nicht so richtig weiß) fange schon wieder an zu wanken! Aber ich bleibe standhaft!
Meine Frau schwärmt immer noch von unserer :god: Waterland 700, nicht so nett wie die Neptun aber halt sehr bequem. Ich inseriere noch mal als Tausch, vielleicht habe ich ja Glück und jemand hat vom Motorboot genug. Würde eine lange Suche erstparen.

Willy
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Re: Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von Tenovice » Sa 19. Jun 2021, 12:08

Ist eigentlich ganz einfach...

Solange du Halter bist, greifen alle Tatbestände, die du als Halter begehen kannst.

Die häufigsten sind:

abgefahrene Reifen
defekte Ausrüstung
Überschreitung von Höchstgewichten

Du bist als Halter verantwortlich für den Zustand deines Anhängers. Wenn du einem Käufer deinen Anhänger bereits im überladenen Zustand geben würdest oder die Reifen/Beleuchtung mangelhaft ist, dann begehst du eine Ordnungswidrgkeit.

Allerdings sehe ich es nicht, dass es deine Pflicht ist, die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs zu überprüfen. Schließlich könntest du ja auch nicht wissen, ob der Käufer unmittelbar nach Erwerb des Anhängers/Boot nur um die Ecke gefahren ist und den Hänger woanders angehangen hat. Das obliegt dann dem Halter des Zugfahrzeugs - der Tatbestand lautet ja auch "Überschreitung der Anhängelast", was den Bezug zum Zugfahrzeug unmissverständlich herstellt.

Das mit dem Datum und Uhrzeit auf dem Kaufvertrag dient ja nur dem, dass ein Zeitpunkt festgelegt ist, ab wann jemand ein erworbenes Fahrzeug übernommen hat. Fährt der Käufer 5 Minuten nach dem Kauf zu schnell in die Radarfalle, wird sich die Behörde - mangels Alternative - zuerst an den Halter wenden. Das ist zu diesem Zeitpunkt ja noch der Verkäufer. Durch die Zeitangabe, sind die Ermittlungen dann aber schnell beendet. Ohne diese Angabe wäre z.B. eine Fahrtenbuchauflage möglich, wenn der verantwortliche Fahrzeugführer nicht nachgewiesen werden kann.

Aber, egal wie, ich würde mir wünschen, dass du deine 25er behältst... :Daumen:

MfG
Christof
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Re: Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von Virus » Sa 19. Jun 2021, 23:42

Tenovice hat geschrieben: Sa 19. Jun 2021, 12:08

Aber, egal wie, ich würde mir wünschen, dass du deine 25er behältst... :Daumen:

MfG
Christof
Ich auch, ringe ja schon seit Jahren damit aber mit "Mast stellen" brauche ich meiner Frau nicht mehr kommen und allein fahren mag ich auch nicht.
Wenn ich sie nicht los werde, dann muss ich mal sehen wo ich den Mast hin packe, vielleicht kann ich dann nochmal einen Urlaub mit der Neptun machen.

Habe mal die Inserate durch gesehen, die gern genommene Waterland 700 ist selten geworden aber auch 25er Neptune habe ich kaum gefunden. Lieg es am Sommer?

Gruß
Willy
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Re: Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von Tenovice » So 20. Jun 2021, 08:26

Ich würde den Mast einfach stellen (und legen) lassen... kostet doch nur 50 € (je nach Region +-X) und in der Zeit gehe ich entspannt was essen...

Das Argument gilt also nicht :hmm:


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Re: Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von Virus » So 20. Jun 2021, 14:32

Ist bei der 25 leider auch so dass man sich etwas verrenken muss wenn man bei aufgestelltem Hubdach vom Bug zum Heck oder anders herum will. Dann die fehlende Kuchenbude, die Sitzhaltung quer zur Fahrtrichtung, der knapp bemessene Trailer und die Schlepperei der Brocken, so läppert es sich halt zusammen.
Mit jedem Ding für sich könnten wir ja noch leben, so wie wir es jahrelang getan haben.

Mal sehen was wird, im Augenblick habe ich eh keine Zeit das Boot für den Verkauf fertig zu machen, der Garten explodiert förmlich, morgen geht mein Auto in die Lackiererei, (Motorrad in den Kotflügel gefallen :Cry: ) die Enkelin (2) wird für einige Tage unserer Obhut unterstellt, dann kommt irgendwann in den nächsten Wochen ein Gartenhaus, (Bausatz natürlich) da muss ich noch was vorbereiten und so weiter.

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Re: Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von THM » So 20. Jun 2021, 16:18

Virus hat geschrieben: Sa 19. Jun 2021, 23:42 Wenn ich sie nicht los werde, dann muss ich mal sehen wo ich den Mast hin packe, vielleicht kann ich dann nochmal einen Urlaub mit der Neptun machen.
Hallo Willy,
mit einem guten Scheidungsanwalt klappt das schon :lol: .
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Re: Frage zur Anhängelast (bei Bootsverkauf) wenn sie nicht passt, (Haftung)

Beitrag von Virus » So 20. Jun 2021, 17:04

THM hat geschrieben: So 20. Jun 2021, 16:18
Virus hat geschrieben: Sa 19. Jun 2021, 23:42 Wenn ich sie nicht los werde, dann muss ich mal sehen wo ich den Mast hin packe, vielleicht kann ich dann nochmal einen Urlaub mit der Neptun machen.
Hallo Willy,
mit einem guten Scheidungsanwalt klappt das schon :lol: .
SCNR
Thomas
Würde nicht einmal Unterhalt kosten denn wir haben fast auf den Euro genau die gleiche Rente. Aber die Anwaltskosten, ich glaube die auf den Neptun Erlös gelegt, wären für ein nettes Mobo gut. :D

Gruß
Willy
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